iPads

Einführung von iPads am Ratsgymnasium

Das Ratsgymnasium hat mit Beginn des Schuljahres 2022/23 iPads als digitales Arbeitsgerät eingeführt. Der Schulvorstand und die Gesamtkonferenz haben in ihren Sitzungen am 08.02.2022 und 17.02.2022 die Einführung beschlossen.

Digitale Medien sind ein wichtiger Bestandteil moderner Bildung und spielen in Studium, Ausbildung und Beruf eine zentrale Rolle. Ziel ist es, unsere Schülerinnen und Schüler auf diese Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten und digitale Kompetenzen systematisch zu fördern.

Seit dem Schuljahr 2026/27 werden die iPads im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes Niedersachsen durch das Land bereitgestellt. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Jahrgänge ein einheitliches digitales Arbeitsgerät.

FAQ

Sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, ein iPad zu nutzen?

Alle Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Jahrgänge nutzen das iPad, das ihnen vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt wird, als verbindliches Arbeitsgerät im Unterricht.
Die Geräte werden zentral administriert, sodass alle Schülerinnen und Schüler mit derselben technischen Ausstattung arbeiten können.

Müssen die Eltern die iPads bezahlen?

Da die iPads vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, entstehen für Eltern keine Anschaffungskosten für das Gerät. Das mitgelieferte Zubehör (Schutzhülle, Stift, Netzteil/Kabel, Tastatur) unterliegt jedoch einem gebrauchsbedingten Verschleiß und ist ggf. durch die Erziehungsberechtigten im Laufe der Nutzungsdauer zu ersetzen.
Die Nutzung eines alternativen gleichwertigen Zubehörs ist generell zulässig.

Warum muss es unbedingt ein iPad sein?

Damit mobiles Lernen gelingen kann, müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte dieselbe Technik einsetzen. Andere Lösungen, bei denen verschiedene Systeme zum Einsatz kommen (Bring Your Own Device), lassen keinen Einsatz in Prüfungssituationen zu und machen eine Administration durch die Schule nahezu unmöglich.
iPads zeichnen sich durch eine sehr einfache und zuverlässige Handhabung, Installation, Administration und eine hohe Stabilität des Systems aus. Hierbei greifen wir auf die Erfahrungen, die wir bereits mit den schuleigenen Geräten gemacht haben, aber auch auf die Erfahrungen anderer Schulen zurück.

Werden in Zukunft auch alle Schulbücher digital verfügbar sein?

Alle Schulbücher werden zusätzlich zur Printversion auch digital zur Verfügung stehen. Dafür werden ggf. weitere Lizenzgebühren anfallen. Der Zugriff erfolgt über den iServ (eduplaces).

Was passiert, wenn Schülerinnen oder Schüler die Schule verlassen?

Da die Geräte Leihgeräte des Landes Niedersachsen sind, müssen sie bei einem Schulwechsel oder beim Verlassen der Schule an die Schule zurückgegeben werden.

Können Schülerinnen und Schüler statt des iPads ein anderes Gerät verwenden?

Nein, die Nutzung des iPads, das vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt wird, ist verpflichtend.

Ersetzt das iPad Taschenrechner oder elektronische Wörterbücher?

Ja, beide Geräte werden als App auf dem iPad installiert sein.

Kann das iPad auch in Klassenarbeiten, Klausuren oder im Abitur eingesetzt werden?

In den Jahrgängen, in denen das iPad verbindlich eingeführt wurde, wird es je nach Fach auch als Hilfsmittel in allen Prüfungen einsetzbar sein. Es ersetzt auch hier den Taschenrechner oder das elektronische Wörterbuch und wird in einen Prüfungsmodus versetzt, der den Zugriff auf das Internet oder andere gespeicherte Daten unmöglich macht.
Die Anfertigung der Prüfungen findet weiterhin auf Papier, NICHT auf dem iPad statt.

Werden zusätzliche Kosten für Apps oder Lizenzen entstehen?

Da noch nicht endgültig feststeht, welche Apps installiert werden oder wie hoch die Lizenzen im Einzelnen sind, sind die Kosten noch nicht genau zu beziffern. Wir erwarten aber zusätzliche Kosten von 15–25 Euro pro Jahr.

Wann müssen die iPads zurückgegeben werden?

Die Schülerinnen und Schüler nutzen das iPad in der Regel 4 Jahre. Wird ein Schuljahr wiederholt, verlängert sich der Nutzungszeitraum entsprechend. Die planmäßige Rückgabe erfolgt nach Ablauf der 4 Jahre.

Welche Regeln gibt es im Umgang mit den iPads?

Die aktuelle Übersicht gibt es HIER zum Download.