Ein Einblick in die Arbeit der Fachgruppe Evangelischer und Katholischer Religionsunterricht
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“, und „die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ - so heißt es im 4. Artikel des Grundgesetzes. Religion ist eine Dimension des Menschseins, sie zu entdecken und eine eigene religiöse Identität zu entwickeln, erfordert mehr als die im Gesetz zugesicherte Freiheit.…
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